LACKIERBAR in Dornbirn
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© 2022 LACKIERBAR. All rights reserved.
2 JAHRE GARANTIE
Jedes Unternehmen kann sich Handwerksliebe auf die Fahnen schreiben. Aber nur die LACKIERBAR liefert mit der 2-Jahres-Garantie einen eindeutigen Liebesbeweis und somit ein einzigartiges Argument.
Stolz, auf was wir machen.

Ohne Wenn und Aber! Ohne Kompromisse! Die LACKIERBAR gibt seit Jahren 2 volle Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten. Unsere Einstellung und unser Anspruch an unsere Arbeit haben uns als ersten Lack- und Karosserietechnikbetrieb in Vorarlberg zu diesem Schritt bewegt.

Wir sind überzeugt von dem was wir tun, und möchten unsere Kunden von dieser Überzeugung profitieren lassen. Mit der 2-Jahres-Garantie der LACKIERBAR geben wir unseren Kunden einen einzigartigen Vorteil und das höchste Maß an Qualität und Verlässlichkeit.

"Mein Wunsch der Selbstständigkeit wurzelte stets darauf zu zeigen, wie herausragend Qualität zu fairen Preisen sein kann."

Jahrelang leitete ich eines der größten Unternehmen der Branche in Vorarlberg. Auch dort gelang es Qualität und Kundenzufriedenheit zu erreichen. Meinem persönlichen Anspruch wurden wir jedoch nicht gerecht. Mit meinem eigenen Unternehmen strebe ich nun danach, höchste Qualität zu fairen Konditionen anzubieten und somit den Standard höher zu schrauben. Mit der 2-Jahres-Garantie habe ich der LACKIERBAR quasi höchste Qualität als Standard verschrieben. Und dies mit Erfolg!

Hinsichtlich der 2-Jahres-Garantie der LACKIERBAR gelten die folgenden Grundsätze:



01.

Vorhergehende
Reparaturen

Sollten wir während unserer Reparaturarbeiten feststellen, dass an betroffenen Bauteilen bereits früher Reparaturen ausgeführt wurden, müssen wir uns einen Garantieanspruch vorbehalten. In einem solchen Fall werden wir alles mittels Fotos dokumentieren und umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

02.

Montage &
Ersatzteile

Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind Bauteile, welche im Zuge der Reparatur de- bzw. montiert werden müsssen und nicht Teil der Reparatur sind. Für Ersatzteile die wir im Zuge der Reparaturarbeiten rein ausgetauscht haben (wie z.B. Scheinwerfer) gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Ersatzteillieferanten.

03.

Steinschlag &
Scheibentausch

Die Reparatur von Steinschlägen an z.B. Windschutzscheiben sind vom Garantieanspruch generell ausgeschlossen. Bei komplettem Scheibentausch besteht die Garantie jedoch selbstverständlich.

Aus rechtlichen Gründen müssen wir uns vorbehalten, eine Reparatur mit der 2-Jahres-Garantie ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Auch wenn dies noch nie vorgekommen ist... (;

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